Ökologische Beratungsstelle
In der heutigen Zeit ist es für alle Unternehmen Pflicht, egal, was sie produzieren und in welchem Umfang, – sämtliche Gesetze und Bestimmungen im Bereich des Umweltschutzes einzuhalten und zu befolgen. Das betrifft den Bereich der Wasserwirtschaft, Schutz der Gewässer an der Oberfläche und des Grundwassers vor Verunreinigungen im Abwassersystem, Verschmutzung der Luft/Atmosphäre, der Umwelt, die Lagerung von Freon und Kühlmitteln; vor allem die Lagerung chemischer Stoffe, aber auch die Schulung von Angestellten mit Auflagen von Sicherheitsbestimmungen.
Zu jedem Unternehmen, ganz gleich wie groß es ist, hat das Kontrollorgan der Tschechischen Inspektion für Umweltschutz entweder des Bezirks-, Stadt- oder Gemeindeamtes Zutritt. Es hat auch die Befugnis, Bußgelder bei Übertretungen zu erheben.
Wir helfen Ihnen ebenfalls bei der Bewältigung sämtlicher Probleme in ökologischen Fragen, der Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, der Beschaffung aller notwendigen Dokumentationen, Bewilligungen und der Erledigung der Meldepflicht. Unverbindlich besichtigen wir Ihren Betrieb und teilen Ihnen dann schriftlich oder mündlich mit, welche Vorschriften Sie im Bereich des Umweltschutzes nicht beachten haben und welche Bewilligungen Sie noch von den staatlichen Organen benötigen.
Weiters machen wir Sie noch auf folgendes aufmerksam
- Jedes Unternehmen muss die den Umweltschutz betreffenden Expertisen erstellen und vorlegen können.
- Die Expertise muss auf der Grundlage der Spezialisierung der Produktion und.
Dienstleistungen des Unternehmens ausgearbeitet werden.
Die methodisch erarbeiteten Richtlinien beinhalten detaillierte Anweisungen, wie bei der Einführung und der nachfolgenden Einhaltung der Maßnahmen für den Umweltschutz vorzugehen ist, dass bei der Kontrolle seitens der staatlichen Organe (z.B. die Tschechische Inspektion für Umweltschutz) keinerlei Beanstandungen erfolgen bzw. finanzielle Sanktionen auferlegt werden.